In unserer neuen Schulung erfahren Sie alles über die Brandfallsteuerung, die rechtlichen Grundlagen für eine gewerkeübergreifende Funktionsmatrix, sicherheitstechnischen Anlagen und Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung.
Die Brandfallsteuerung – Notwendigkeit oder Mysterium?
Rechtliche Grundlagen für eine gewerkeübergreifende Funktionsmatrix für den Brandfall
- Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Steuermatrix /
Brandfallsteuerung und deren Inhalte
- Inhalte der Steuermatrix / Brandfallsteuerung
- Abgrenzung Vollprobetest – VDE 6010
Sicherheitstechnische Anlagen und Errichtungen der Schutzziele von angesteuerten sicherheitsrelevanten Gewerken / Funktionsmatrix für den Brandfall (Beispiele)
- Definition der Wirksamkeit von sicherheitstechnischen Anlagen
- Nachweis der Wirksamkeit sicherheitstechnischer Anlagen zur Erfüllung der geforderten baurechtlichen Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Normen / Vorschriften, hinsichtlich der Anforderungen an das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der technischen Anlagen
Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung
Schulung
€ 390,– zzgl. MwSt.
Eventdatum: Freitag, 16. Mai 2025 08:30 – 16:30
Eventort: Online
Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet