Das neue Personengesellschaftsrecht tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen, die häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) organisiert sind. Das derzeitige Personengesellschaftsrecht stammt aus dem Jahr 1900. Seither hat sich einiges geändert und nicht mehr viel mit der Rechtspraxis zu tun. Was sich durch die Reform Neues ergibt, […]